Auszug aus der Satzung des Orlando e.V.

  1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst

    Der Verein widmet sich der Pflege der Musik insbesondere des 14.-18. Jahrhunderts und möchte hiermit einen kulturellen Beitrag für das öffentliche Leben leisten. Dies geschieht u.a. durch die Förderung wissenschaftlicher und künstlerischer Aktivitäten mit dem Zwecke der Erforschung des musikalischen Repertoires sowie der Veröffentlichung von Ergebnissen aus Forschung und künstlerischer Entwicklung in schriftlicher Form, in Vorträgen, Kursen, Klangdokumentationen und Konzerten. Dazu gehört auch die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit.

  2. Gemeinnütziger Zweck

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinnes des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.